Wichtig
- Beratung zur Antragstellung erfolgt durch jede Krankenkasse oder durch unseren Pflegedienst.
- Den Antrag selbst kann nur die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse entgegennehmen und weiterleiten an den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen).
- Der Medizinische Dienst meldet sich in der Regel binnen 2 Wochen nach Antragstellung zum Hausbesuch an. Halten sie möglichst ärztliche Berichte und pflegerische Dokumentationen bereit. Dies hilft dem Gutachter sich ein Bild von der Gesamtsituation zu machen. Der Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme und ist darauf angewiesen dass die Pflegeperson möglichst akribisch Angaben zum Alltag, zum Unterstützungsbedarf und zum Tagesablauf macht. Sein Eindruck und seine Aufzeichnungen ergeben dann die Bewertung zum Pflegegrad. Eine Begutachtung dauert in der Regel 45 -60 Minuten.
- Das Ergebnis der Begutachtung teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit, nachdem das Gutachten durch den MDK vorliegt.
- Falls Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Achten Sie darauf, dass Ihnen ein rechtsfähiger Bescheid vorliegt.
Pflege braucht kein Heim, Pflege braucht ein Zuhause.
Familie Schreiner