Übersicht

1 Große Toilette

kann beinhalten: 

  • Ganzkörperwaschung
  • Hautpflege
  • Kämmen
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege
  • Rasieren
  • An-/Auskleiden
  • Waschen im Bett oder am Waschbecken /Duschen/Baden (umfasst ggf. Haarwäsche, Nagelpflege)
  • Transfer aus dem Bett/ins Bett
  • Bett machen/richten

2 Kleine Toilette

 kann beinhalten:

  • Teilan-/Teilauskleiden
  • Teilwaschung
  • Hautpflege
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege
  • Transfer aus dem Bett / ins Bett
  • Bett machen/richten

3 Transfer/An-/Auskleiden

 beinhaltet:

  • Transfer aus dem Bett/ins Bett
  • An-/Auskleiden
  • Bett machen/richten
  • Nicht abrechenbar neben den Leistungspaketen Nr. 1, 2, 4 und 5

4 Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen)

beinhaltet ggf. alternativ:

  • Teilan-/auskleiden
  • Hilfe beim Gang zur Toilette oder Pflege bei Katheter-* und Urinalversorgung*, Entsorgung oder Leeren von Auffangbeutel
  • Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde*), Sputum
  • Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung *)
  • Teilwaschung
  • * nur Pflegefachkraft

Protokollnotizen:
zu 3. Instillation, Blasenspülung, Katheterwechsel sowie Verbandwechsel bei suprapubischem Katheter sind Maßnahmen der Behandlungspflege.
zu 5. Ist im Rahmen der Stomaversorgung eine Wundversorgung erforderlich, liegt auch eine Maßnahme der Behandlungspflege vor.

5 Nicht mehr belegt

Siehe unter 4

6 Spezielles Lagern

beinhaltet in der Regel sowohl:

  • Bett machen/richten
  • Lagern, ggf. Dekubitusprophylaxe
  • Pflegefachkraft, nur ausnahmsweise ergänzende Hilfen

Anmerkung: Nur abrechnungsfähig bei weitgehender Immobilität und Verwendung von Lagerungshilfsmitteln. Die Dekubitusprophylaxe umfasst im Rahmen der Grundpflege auch Dekubitus Stadium I.

7 Mobilisation

 beinhaltet:

  • Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch passives bewegen gefährdeter Gelenke
  • Vorbeugen von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen
  • Gezielte Bewegungsübungen, Stehen, Gehen, Treppenübungen, Anziehtraining, Esstraining ...
  • Pflegefachkraft, nur ausnahmsweise ergänzende Hilfen

8  Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

beinhaltet:

  • ggf. Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • mundgerechtes Portionieren einer vorbereiteten Mahlzeit und/oder Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

beinhaltet:

  • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • Mundgerechtes Portionieren
  • Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
  • Essen und Trinken anreichen (löffelweise bzw. schluckweise)
  • Mundpflege bzw. Zahnpflege
  • Sofern nach der Nahrungsaufnahme erforderlich: Waschen von Händen und Gesicht, ggf. Säubern, Wechseln der Kleidung
  • Pflegefachkraft, nur ausnahmsweise ergänzende Hilfen

10 Verabreichung von Sondernahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe

beinhaltet:

  • Vorrichten der Sondennahrung
  • Überprüfung der Lage der Sonde
  • Verabreichung der Sondennahrung mittels Schwerkraft oder Pumpe,einschließlich deren Überwachung
  • Spülen der Sonde nach Applikation
  • Reinigen der Gebrauchsgegenstände
  • Pflegefachkraft

11 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung ( zum Arzt, Therapeut … )

beinhaltet:

  • An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung, Treppensteigen, Wegbegleitung (ohne außerhäusliche Begleitung) 
    Anmerkung:    Anrechnung pro angefangene ¼ Stunde.
    Nicht abrechenbar neben Leistungspaket 14.
  • Pflegefachkraft, ergänzende Hilfen

12   Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

beinhaltet ggf. alternativ:

  • Zubereitung einer vorgerichteten kalten Mahlzeit oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
  • Anrichten in Teller, Schale, Glas
  • Tisch decken
  • Aufräumen der Mahlzeit entsprechend
  • Spülen des Geschirrs bezogen auf die Mahlzeit
  • Fachkraft, ergänzende Hilfen

13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch

 bei mobilem Mittagstisch:     

Kostenanteil für Anlieferung in die Häuslichkeit.

14 Zubereitung einer (in der Regel warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

beinhaltet:

  • Kochen
  • Tisch decken
  • Anrichten der Mahlzeit
  • Spülen, Geschirr einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereich
  • Fachkraft,  ergänzende Hilfen

15  Einkauf/Besorgungen

beinhaltet:

ggf. Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplanes

  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der Hauswirtschaft
  • Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung)
  • Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung
    Anmerkung:    Abrechnung pro angefangene ¼  Stunde
  • Fachkraft, ergänzende Hilfe

16 Waschen, Bügeln, Putzen

 beinhaltet:

  • Die  Pflege der Wäsche und Kleidung
  • Bügeln und Einräumen der Wäsche
  • Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
  • Putzen beinhaltet auch:
    • Fensterputzen
    • Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes/der Gefriertruhe
    • Reinigen eines Haustierkäfigs
    • Trennung und Entsorgung des Abfalls
    • Reinigung des Bades, Toilette, Küche
    • Staubsaugen, Nassreinigen
    • Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
    • Staubwischen
    • Reinigung des Treppenhauses (kleine Kehrwoche)
    Anmerkung: Abrechnung pro angefangene ¼  Stunde
  • Fachkraft
  • Ergänzende Hilfen

 

17 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes

Fachkraft, ergänzende Hilfen

18 Beheizen

Voraussetzung:

  • Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl

Kann beinhalten: 

  • Die Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial
  • Aufschichten, Einfüllen
  • Heizmaterial anzünden
  • Asche leeren
  • Ofen säubern
  • Fachkraft, ergänzende Hilfen

19 Erstbesuch

Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs / Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung

  • Beginn der Erstellung einer Pflegeanamnese/Informationssammlung
  • Feststellung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
  • Die Feststellung ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, die Angehörigen, andere Pflegepersonen oder den ambulante Dienst erbracht werden sollen
  • Die Information über das Leistungs- und Vergütungssystem
  • Die Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen sowie die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und den evt. zu zahlenden Eigenanteil
  • Beratung über Form der Durchführung der Leistungserbringung
  • Die Feststellung und Beratung ob Wohnraumanpassungen und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind.
  • Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages

Anmerkung

  1. Das Leistungspaket kann bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit oder Übernahme eines neuen Klienten von dem Pflegedienst abgerechnet werden
  2. Das Leistungspaket ist auch dann abrechenbar, wenn sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Leistungserbrimgung nicht in seiner Häuslichkeit befindet (z.B. stationärer Aufenthalt). Die Feststellung und Beratung ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind, erfolgt dann bei einem  Besuch in der Häuslichkeit.
  3. Die leistung Erstbesuch stellt eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene fachliche Beratung dar und ist grundlegend von einem ersten Informationskontakt zu unterscheiden, welcher keinen Vergütungsanspruch auslöst.

Pflegedienstleitung, erfahrene Pflegefachkräfte

Hauswirtschaftliche Leitung ggf.  bei Haushaltshilfen

 

20 Evaluation - Anpassung der Pflegeplanung

  • Anpassung der Pflegeplanung bei wesentlicher und nicht nur vorübergehender Veränderung
  • Feststellung des Hilfe- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
  • Die Feststellung ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen oder dem ambulanten Dienst erbracht wird.
  • Die Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen sowie die Ermittlungen der voraussichtlichen Kosten und den evt. zu zahlenden Eigenanteil.
  • Die Feststellung und Beratung ob Wohnraumanpassungen erforderlich sind und welche  Pflegehilfsmittel erforderlich sind.
  • Ggfs. Beratung über Inhalt und Abschluss eines veränderten schriftlichen Pflegevertrages.

Anmerkung

Wesentliche und nicht nur vorübergehende Veränderungen des Hilfe- und Pflegebedarfs können ausgelöst werden durch Veränderungen des Pflegegrades oder medizinische Akutereignisse.

Das Leistungspaket kann von dem Pflegedienst abgerechnet werden der das Leistungspaket bereits durchgeführt hat und mit dem Versicherten bereits einen Vertrag hatte. 

Die Leistung ist auch dann abrechenbar, wenn sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht in seiner Häuslichkeit aufhält (z.B. stationärer Aufenthalt)

Pflegedienstleitung

erfahrene Pflegefachkraft

ggf. Hauswirtschaftsleitung bei hauswirtschaftl. Einsätzen

 

21 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung z.B. Gespräche, auch mit entlastendem Charakter, motivierendem und/oder beratendem Charakter.
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung, z.B. Gedächtnistraining, Biographiearbeit ....
  • Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen, z.B. spezifische  Beratung oder fördernde oder vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen.
  • Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, z.B.  Begleitung beim Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Bekannten/Verwandten, zum Arzt, zu Behörden ...
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, z.B. Hilfen zur Gestaltung des Tagesablaufs, Unterstützung bei Hobby und Spiel ...
  • Unterstützungen, bei denen aktives TUN nicht im Vordergrund stehen, z.B. Anwesenheit der Betreuungsperson, Beaufsichtigung/Beobachten des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung

Abrechnung pro Viertelstd.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der haushaltsführung, die untrennbar mit der pflegerischen Betreuungsmaßnahme in Verbindung stehen (z.B. Toilettengang, Essen und Trinken, An-Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) sind Bestandteil des Leistungspaketes und können über die Betreuungszeit abgerechnet werden.

Innerhalb einer Wohngemeinschaft kann diese Leistung als "Poolleistung" angeboten werden.#

Sonderregelung für die Abrechnung:

Kann in einem Einsatz die bereits begonnene Leistung auf Wunsch des Versicherten nicht im vereinbarten Umfang erbracht werden oder wird abgebrochen aaus Gründen die beim Versicherten liegen, so kann die vereinbarte Leistung dennoch in vollem Umfang mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

22 Organisation des Alltags und Haushaltsführung

  • Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten
  • Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination vonDienstleistungen (z.B. Fahrdienste,Gartenpflege, Hausmeistertätigkeiten ....)
  • Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.

Anmerkung

In Absprache mit dem Versicherten kann die Leistung auch außerhalb der Häuslichkeit erfolgen

Abrechnung pro angefangene 1/4 Std.

Pflege braucht kein Heim, Pflege braucht ein Zuhause. 
Familie Schreiner

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