Verpflichtende Pflegeberatung bei selbstorganisierter Pflegehilfe

Bezieht eine Person Pflegegeld von der Pflegekasse und es ist regelmäßig kein professioneller Pflegedienst in die Versorgung einbezogen so verlangt die Pflegekasse viertel- bis halbjährlich einen Beratungseinsatz durch eine anerkannte Pflegefachkraft.

Diese Pflichtberatungen  geben den Angehörigen oder der Laienpflegekraft die Gelegenheit Unsicherheiten in der täglichen Versorgung anzusprechen und sich Tipps und Tricks zu Pflegetechniken geben und zeigen zu lassen. Sie können sich zu allen Themen rund um Pflege und Versorgung informieren und auch mal das oft übervolle Herz ausschütten. Wer fragt denn schon die Pflegeperson wie es ihr im Alltag geht?

Die Pflegefachkraft berät zu pflegeerleichternden Hilfsmitteln und hilft bei der Organisation derselben.

Der Pflegedienst berät auch zu Fragen die Pflegegrade betreffend, schaut ob der Pflegebedarf sich evt. erhöht hat und regt entsprechend eine Höherstufung an, zeigt den pflegenden Personen Entlastungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auf.

Die Kosten für die Pflichtberatung trägt die Pflegekasse.

Pflege braucht kein Heim, Pflege braucht ein Zuhause. 
Familie Schreiner

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